дата ответа: 25.11.2024
Ja, das BEEG sieht vor, dass bei Adoption die gleichen Elternzeitregelungen greifen. Du musst die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beantragen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine leibliche Geburt oder eine Adoption handelt. Die Elternzeit kann bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Dein Kündigungsschutz gilt ebenso ab Antragstellung. Alle anderen Bestimmungen (z.B. Teilzeit in Elternzeit) gelten entsprechend. Wichtig ist, dass du die formalen Fristen und Nachweise zur Adoption einhältst.