дата ответа: 27.12.2024
Ja, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung wegen Alters. Wenn du von Fortbildungen oder Beförderungen ausgeschlossen wirst, nur weil du älter bist, kann das eine unzulässige Diskriminierung sein. Arbeitgeber müssen ihre Personalentscheidungen objektiv begründen, nicht pauschal mit 'zu alt'. Du könntest Schadenersatz verlangen, wenn du nachweislich benachteiligt wurdest. Je nach Sachverhalt kann man sich zunächst intern beschweren oder beim Betriebsrat Unterstützung suchen, bevor man rechtliche Schritte einleitet.