дата ответа: 30.11.2024
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie in Norwegen gilt der Grundsatz 'as is' (solgt 'som den er'), also verkauft wie gesehen, außer es gibt arglistige Verschweigen oder vertragliche Zusicherungen. Der Käufer soll eine gründliche Besichtigung durchführen und gegebenenfalls einen Sachverständigen beauftragen. Der Verkäufer muss bekannte erhebliche Mängel offenbaren. Verheimlicht er gravierende Schäden, kann der Käufer später Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das norwegische Avhendingsloven (Gesetz über den Kauf und Verkauf von Immobilien) regelt diese Mängelhaftung. Es existieren Fristen für Mängelrügen, meist fünf Jahre, jedoch sollte man sofort reklamieren, wenn man einen verdeckten Mangel entdeckt.