дата ответа: 03.01.2025
Zuerst sollte man an ein Familienvermittlungsbüro (Familievernkontor) oder einen Mediator in Norwegen wenden, um eine Samværsavtale auszuhandeln. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann man beim Tingrett Klage erheben und eine gerichtliche Regelung über das Umgangsrecht (samvær) anstreben. Das Gericht wird auf Grundlage des Kindeswohls entscheiden, wie oft und unter welchen Bedingungen der umgangsberechtigte Elternteil das Kind treffen darf. Manchmal ordnet es betreuten Umgang an, wenn Bedenken existieren. In einer Urteilsbegründung wird ein genauer Plan (uhrzeit, Ferien etc.) festgelegt. Beide Eltern müssen sich daran halten, andernfalls drohen Sanktionen oder Zwangsgeld. Ziel ist eine faire Lösung für das Kind.