дата ответа: 02.12.2024
In Norwegen existiert das Gruppenklageverfahren (gruppesøksmål) im Zivilprozessrecht. Das erlaubt, dass mehrere Betroffene mit ähnlichen Rechtsansprüchen gemeinsam klagen. Auch für Urheberrechtsverletzungen, wenn etwa ein illegaler Streaming-Dienst viele Rechteinhaber schädigt, kann man eine Gruppenklage einreichen, sofern die Umstände homogen genug sind. Das Gericht prüft die Zulässigkeit, ob eine Sammelklage effizienter ist als Einzelverfahren. Vorteil: Man bündelt Kräfte, senkt Prozesskosten. Nachteilig kann sein, dass die Verschiedenheit einzelner Rechte oder Schadenshöhen die Klage kompliziert. Doch grundsätzlich ist es möglich, dass Musiklabels, Filmstudios oder Verlage sich zusammentun und gemeinsam gegen einen Piraterie-Anbieter vorgehen.