дата ответа: 23.12.2024
Kulanz (Goodwill) ist eine freiwillige Leistung des Versicherers, um dem Kunden entgegenzukommen, obwohl ein strikter Rechtsanspruch nicht besteht. Das kann etwa eine Teilzahlung sein, obwohl die Vertragsbedingungen das nicht zwingend vorsehen, oder eine Fristverlängerung bei verspäteter Schadensmeldung. Kulanz ist kein einklagbares Recht, sondern vom Versicherer abhängig. Häufig wird Kulanz praktiziert, wenn der Sachverhalt umstritten ist oder die Versicherung ein gutes Kundenverhältnis wahren will. Aber verlässt man sich darauf, kann man enttäuscht werden. Rechtlich verpflichtet ist die Versicherung nur, das zu leisten, was vertraglich oder gesetzlich festgelegt ist.