dato for svaret: 08.11.2024
In Norwegen existiert kein eigenes formelles Gesetz, das die Patientenverfügung ('livstestamente') detailliert regelt. Dennoch erkennen Krankenhäuser und Ärztinnen oft solche schriftlichen Willenserklärungen an, sofern sie klar formuliert und nachweislich dem aktuellen Willen entsprechen. Man kann z.B. festhalten, ob man im Endstadium einer Erkrankung künstlich ernährt oder beatmet werden möchte. Ärztinnen und Pflegende berücksichtigen diese Wünsche als Teil der ethischen Richtlinien, jedoch ist eine ärztliche Bewertung der Gesamtsituation weiterhin maßgeblich. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung zusammen mit Ärztinnen oder Anwälten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Eine Kopie sollte im Patientenjournal liegen und Angehörige sollten informiert sein, um Willenskonflikte zu vermeiden.