дата ответа: 20.12.2024
Ja, das norwegische Zollgesetz ermöglicht Inhabern von immaterialrettlichen Schutzrechten, beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme zu stellen. Du musst deine Marke, dein Patent oder Design bei den Zollbehörden registrieren, damit sie gefälschte oder nachgemachte Waren abfangen können. Stellt der Zoll beim Import oder Export fest, dass Produkte möglicherweise Schutzrechte verletzen, können sie diese zurückhalten und dich benachrichtigen. Dann kannst du zivilrechtlich gegen den Importeur vorgehen, um eine Einstweilige Verfügung oder Schadensersatz zu fordern. Dieser Prozess ähnelt dem in der EU-Verordnung, wobei Norwegen die nationalen Bestimmungen harmonisiert hat. Produktpiraterie ist zudem strafbar, wenn es um absichtliche Verstöße in großem Stil geht.