дата ответа: 01.01.2025
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat man im Krankheitsfall Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass man unverschuldet arbeitsunfähig ist. Danach greift meist das Krankengeld der Krankenkasse, das geringer ist. Bei wiederholtem Krankheitsfall mit gleicher Diagnose kann es tricky sein, wann eine neue Sechswochenfrist beginnt. Generell: Sind die sechs Wochen ausgeschöpft, übernimmt die Kasse. Manche Tarifverträge regeln bessere Bedingungen, z.B. längere Lohnfortzahlung.