дата ответа: 05.01.2025
Das Konkurranseloven legt keine starre Obergrenze fest, sondern Bußgelder können sich prozentual am Jahresumsatz des betroffenen Unternehmens orientieren. In schwerwiegenden Fällen (z.B. jahrelange Preisabsprachen) können Bußgelder zweistellige Millionenbeträge in Kronen erreichen. Die Faustregel lautet: Bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich, wobei Konkurransetilsynet Einzelfallentscheidungen trifft. Faktoren wie Schaden für Verbraucher, Dauer und Schwere des Verstoßes sowie Kooperationsbereitschaft werden berücksichtigt. So sollen die Bußgelder abschreckend wirken und Unternehmen davon abhalten, Kartellverhalten fortzusetzen.