дата ответа: 18.01.2025
Die Schutzdauer eines Films nach norwegischem Recht (åndsverkloven) richtet sich nach dem Tod des längstlebenden Haupturhebers (Regisseur, Drehbuchautor, Komponist) + 70 Jahre. Allerdings kann man sich an internationalen Regeln orientieren: Für Filmwerke zählt meist die 70-Jahres-Frist nach dem Tod des letzten bedeutenden Miturhebers. Praktisch identisch mit dem EU-Standard. Manche meinen, es könnten 50 Jahre sein, das war früher so, aber die Richtlinie hat 70 Jahre eingeführt. Für Leistungsschutzrechte an Filmaufnahmen (Produzent) gibt’s separate Regelungen (50 Jahre ab Veröffentlichung), aber sie überlappen oft mit dem Urheberrecht des künstlerischen Anteils. Meist hält man sich an 70 Jahre post mortem auctoris.