дата ответа: 30.11.2024
Das norwegische Recht kennt kein spezielles Verlobungsgesetz. Eine Verlobung ist kein bindender Vertrag über Eheschließung. Sollte man gemeinsame Ausgaben haben, z.B. ein Auto zusammen gekauft oder Hochzeitskosten verauslagt, muss man das zivil klären. Meist trägt jeder seine Kosten selbst. Ein Recht auf 'Entschädigung' gibt es nicht, sofern man nicht explizit Darlehen oder Schenkungsvertrag vereinbart hat. Geschenke wie Verlobungsringe bleiben in der Regel Eigentum des Empfängers, außer man hat eine ausdrückliche Vereinbarung, sie zurückzugeben. Streitige Fälle können vorm Forliksrådet enden, allerdings ist das selten. Da Verlobungen ohne Trauschein nichts Formales begründen, ist der rechtliche Rahmen eingeschränkt.