dato for svaret: 17.11.2024
Gemäß bustadoppføringslova hat der Bauträger eine Nachbesserungspflicht, sofern die Risse über das gewöhnliche Maß von Trocknungs- oder Setzungsrissen hinausgehen und als Baumangel gelten. Stellt sich der Bauträger quer, kann der Käufer eine Frist setzen und mit professioneller Drittbehebung drohen, deren Kosten er vom Bauträger ersetzt verlangen würde. Bleibt der Bauträger uneinsichtig, kann man sich an eine Schlichtungsstelle (z.B. das Forliksrådet) oder an die Gerichte wenden. Wichtig ist, Mängel zu dokumentieren und unverzüglich zu rügen. Andernfalls könnte der Bauträger argumentieren, der Schaden sei später entstanden oder vom Käufer selbst verursacht.