дата ответа: 07.01.2025
Bei einer Kündigung gilt eine Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Versäumt man diese, wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig ist. Das Verfahren beginnt beim Arbeitsgericht. Zuerst findet meist ein Gütetermin statt, wo beide Seiten versuchen, sich zu einigen. Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin, in dem Beweise erhoben und Zeugen gehört werden. Am Ende entscheidet das Gericht, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Gewinnt der Arbeitnehmer, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen; alternativ kann ein Auflösungsantrag und eventuell eine Abfindung ins Spiel kommen. Arbeitet ein Betriebsrat im Unternehmen, kann dessen Stellungnahme für die Kündigung relevant sein, was das Gericht ebenfalls prüft.