дата ответа: 07.01.2025
Man muss bei Skatteetaten die Unterlagen des ausländischen Partners einreichen: Reisepass, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und eventuell Dokumente mit Apostille. Der norwegische Partner braucht das Ehefähigkeitszeugnis. Skatteetaten prüft, ob kein Ehehindernis vorliegt (z.B. bestehende Ehe im Heimatland). Bei positiver Prüfung bekommt man 'prøvingsattest', die 4 Monate gültig ist. Dann kann man standesamtlich oder kirchlich heiraten. Der ausländische Partner muss ein gültiges Visum oder Aufenthaltsstatus haben. Heirat allein führt nicht automatisch zu Aufenthaltsrecht, jedoch kann er sich für einen Familiennachzug bewerben.