Dürfen Pflegeeltern das Kind ins Ausland mitnehmen, wenn sie umziehen?
- 16.11.2024
Mein Verlobter ist kein EU-Bürger, wir wollen in Norwegen heiraten. Was ist nötig?
Man muss bei Skatteetaten die Unterlagen des ausländischen Partners einreichen: Reisepass, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und eventuell Dokumente mit Apostille. Der norwegische Partner braucht das Ehefähigkeitszeugnis. Skatteetaten prüft, ob kein Ehehindernis vorliegt (z.B. bestehende Ehe im Heimatland). Bei positiver Prüfung bekommt man 'prøvingsattest', die 4 Monate gültig ist. Dann kann man standesamtlich oder kirchlich heiraten. Der ausländische Partner muss ein gültiges Visum oder Aufenthaltsstatus haben. Heirat allein führt nicht automatisch zu Aufenthaltsrecht, jedoch kann er sich für einen Familiennachzug bewerben.
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