дата ответа: 12.01.2025
In Norwegen gelten strikte Vorschriften für Werbung im Gesundheitsbereich (Markedsføringsloven und branchenspezifische Regeln). Kosmetisch-chirurgische Kliniken dürfen nicht irreführend versprechen oder die Risiken herunterspielen. Sie müssen realistisch informieren und dürfen keine unlauteren Methoden anwenden (z.B. Zeitdruck, Rabattschlachten, Lockangebote). Die Aufsichtsbehörden (Statsforvalter oder Helsetilsynet) können eingreifen, wenn die Werbung gegen professionelle Standards verstößt oder Gefahren verharmlost. Das Ziel ist, Patientinnen und Patienten vor unseriösen Angeboten zu schützen. Seriöse Kliniken klären ausführlich über Komplikationen auf und unterliegen der ärztlichen Verantwortung. Verstöße können zu Bußgeldern oder Disziplinarstrafen führen.