Wie weit reicht die Aufsichtspflicht von Trainern gegenüber minderjährigen Sportlern?
- 27.11.2024
Oft werden Profifußballer als Angestellte bei einem Verein geführt. Interessant ist, ob die allgemeinen Regeln im Arbeitsmiljøloven greifen, z.B. zu Kündigungsschutz oder Arbeitszeiten. Haben Sportler bei einem norwegischen Club dieselben Rechte wie reguläre Mitarbeiter, und kann ein befristeter Vertrag im Sportsektor anders ausgestaltet sein als bei normalen Betrieben?
Profiathleten gelten in der Regel als Arbeitnehmer, sofern sie gegen Entgelt mit einem Verein einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Norwegisches Arbeitsrecht (arbeidsmiljøloven) ist also grundsätzlich anwendbar, z.B. in puncto Arbeitssicherheit, Gehaltspflichten oder Urlaubsanspruch. Allerdings sehen Sportverträge häufig befristete Laufzeiten vor, was die Gesetze bei Spitzensportlern in gewissem Maße zulassen. Dennoch gelten Schutzvorschriften gegen unbillige Kündigungen. Ein Fußballclub kann nicht ohne weiteres einen Spieler sofort entlassen, wenn sportlicher Erfolg ausbleibt. Man braucht sachliche Gründe (z.B. massive Pflichtverstöße) oder man einigt sich auf eine Vertragsauflösung. Außerdem spielen Tarifverträge der Athletengewerkschaften (z.B. NISO) eine Rolle, die Mindeststandards in Verträgen festlegen.