dato for svaret: 24.11.2024
Profiathleten gelten in der Regel als Arbeitnehmer, sofern sie gegen Entgelt mit einem Verein einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Norwegisches Arbeitsrecht (arbeidsmiljøloven) ist also grundsätzlich anwendbar, z.B. in puncto Arbeitssicherheit, Gehaltspflichten oder Urlaubsanspruch. Allerdings sehen Sportverträge häufig befristete Laufzeiten vor, was die Gesetze bei Spitzensportlern in gewissem Maße zulassen. Dennoch gelten Schutzvorschriften gegen unbillige Kündigungen. Ein Fußballclub kann nicht ohne weiteres einen Spieler sofort entlassen, wenn sportlicher Erfolg ausbleibt. Man braucht sachliche Gründe (z.B. massive Pflichtverstöße) oder man einigt sich auf eine Vertragsauflösung. Außerdem spielen Tarifverträge der Athletengewerkschaften (z.B. NISO) eine Rolle, die Mindeststandards in Verträgen festlegen.