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Wie regelt Norwegens Recht den Schutz von Computerprogrammen als Urheberwerk?

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19.12.2024

Ist Software ein literarisches Werk, oder braucht es ein Patent?

Svaret på spørsmålet 22.12.2024
dato for svaret: 22.12.2024

Computerprogramme werden in Norwegen vom åndsverkloven als urheberrechtlich geschützte Werke betrachtet, ähnlich wie in der EU. Der Quellcode gilt als literarisches Werk, sofern er eine gewisse Originalität enthält. Man erhält automatisch Urheberrecht, ohne Registrierung. Patente auf Software sind nur eingeschränkt möglich, wenn ein technischer Effekt über die reine Datenverarbeitung hinausgeht. Im Regelfall ist es einfacher, Software über das Urheberrecht zu schützen. Damit sind Vervielfältigungen und Bearbeitungen verboten, sofern der Rechteinhaber nicht einwilligt. Rechtlich kann man also klagen, falls jemand den Code kopiert oder raubkopiert. Ein Patent wäre nur in Sonderfällen anwendbar, z.B. wenn das Programm eine patentfähige technische Lösung umsetzt.

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