дата ответа: 08.12.2024
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen sich beide Eltern über medizinische Eingriffe einig sein. Lehnt ein Elternteil die Impfung ab, während der andere befürwortet, kann man das in der Mediation klären oder das Familiengericht einschalten, falls keine Einigung erzielt wird. Das Gericht richtet sich nach ärztlichen Empfehlungen und dem Kindeswohl. Impfungen gelten meist als gesundheitliche Grundversorgung, und die Gerichte neigen dazu, sie positiv zu sehen, sofern keine medizinischen Gegenargumente vorliegen. Verhindert ein Elternteil systematisch notwendige medizinische Versorgung, kann das auch zu einer Sorgerechtsneuregelung führen, wenn das Kindeswohl gefährdet erscheint.