дата ответа: 28.10.2024
Nach dem norwegischen Abtreibungsgesetz ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche frei wählbar (Selbstbestimmung), zwischen Woche 12 und 18 entscheidet eine Abbruchkommission anhand bestimmter Kriterien (z.B. Gesundheit der Mutter, schwere Fehlbildungen). Nach der 18. Woche ist ein Abbruch nur in extremen Ausnahmesituationen (Lebensgefahr der Mutter, sehr schwere fetale Anomalien) zulässig und bedarf einer umfangreichen kommissionsmäßigen Prüfung. Man möchte sicherstellen, dass nach Erreichen der Lebensfähigkeit des Fötus kein Spätabbruch ohne zwingende Gründe vorgenommen wird. Dies ist ethisch hochsensibel, sodass Kommissionen jeden Fall individuell bewerten.