дата ответа: 01.12.2024
Mit einem eingetragenen Wegerecht (servitutt) darfst du den Pfad über das Nachbargrundstück benutzen. Blockiert der Nachbar diesen, verletzt er deine Rechte. Zunächst solltest du ihn schriftlich auffordern, die Blockade zu beseitigen. Macht er das nicht, kannst du rechtlich vorgehen, z.B. durch namsmannen (Vollstreckung) oder ein Schlichtungsverfahren. In schwerwiegenden Fällen drohen Schadensersatzansprüche. Gültige Servitute sind im Grundbuch (Grunnboken) verzeichnet und verpflichten den Nachbar, das Recht zu respektieren. Einseitige Behinderung kann gerichtlich aufgehoben werden.