дата ответа: 14.11.2024
Bei Bankschließfächern schließen Kunde und Bank einen Miet- oder Verwahrungsvertrag, je nach Ausgestaltung. Die Bank gewährt dir Zugang, kennt jedoch meist den Inhalt nicht. Haftung besteht gewöhnlich nur bei eigenem Verschulden der Bank (z.B. mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen). In vielen Verträgen ist die Haftungssumme begrenzt, es sei denn, man schließt eine Zusatzversicherung ab. Kommt es zum Einbruch, haftet die Bank nur, wenn sie Sicherheitsstandards vernachlässigt hat. Ansonsten trägt man selbst das Risiko für den Schließfachinhalt. Ein zusätzlicher Versicherungsvertrag kann daher sinnvoll sein.