дата ответа: 26.12.2024
Als Bauunternehmer kann man zunächst die Forderung anmahnen und die formelle Zahlungsaufforderung mit Frist stellen. Bleibt das Geld aus, kann man beim Forliksrådet (Schlichtungsstelle) eine Klage auf Zahlung einreichen. Stimmt der Kunde nicht zu, kann man ein Urteil oder Vergleich erwirken. Dann beantragt man beim namsmannen die Pfändung (utlegg) oder Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners. Hat man eine eintragbare Sicherheit (z.B. Baupfandrecht), kann man dieses geltend machen. Der Weg ist meist: Mahnung – Forliksrådet – Gericht oder Einigungsversuch – Vollstreckung. Einfache Drohungen ohne Rechtsweg sind unwirksam.