дата ответа: 13.01.2025
Das hängt davon ab, ob der Promi (z.B. Jonas Olav) Markenschutz oder Namensschutz genießt. Hat er einen berühmten Künstlernamen, kann er argumentieren, dass die Domain sein Recht verletzt. In Norwegen ist der Name einer Person nicht automatisch markenrechtlich geschützt, aber prominente Personen können sich auf Namensrecht und Lauterkeitsprinzip berufen, wenn jemand unberechtigt ihren Namen für Domainnutzen missbraucht, um daraus Profit zu schlagen oder Verwechslungen zu erzeugen. Dann droht eine Domainstreit-Anfechtung. Eine Privatperson namens Jon Olav kann domain jonolav.com nutzen, falls er selbst so heißt. Aber nutzt man die Domain in betrügerischer oder verunglimpfender Weise gegen eine prominente Person, kann er klagen. Also es kommt auf die konkreten Umstände und die Täuschungsgefahr an.