дата ответа: 18.01.2025
Kreditvermittler stehen meist nicht in einem direkten Anstellungsverhältnis zur Bank, sondern vermitteln Darlehen verschiedener Anbieter. Ihre Tätigkeit unterliegt ebenfalls rechtlichen Vorschriften, insbesondere § 655c BGB (Vermittlerprovision), dem Verbraucherdarlehensrecht und der Gewerbeordnung. Sie müssen dem Kunden transparent aufzeigen, welche Kosten für die Vermittlung anfallen, und dürfen Provisionen nur bei erfolgreicher Darlehensvermittlung erhalten. Ein Bankberater hingegen ist meist direkt bei der Bank beschäftigt und vertritt in erster Linie deren Produktpalette. Vermittler sind also unabhängiger, allerdings sind sie zur umfassenden Beratung verpflichtet und haften bei Falschberatung genauso, sofern ein Schaden für den Kunden entsteht.