дата ответа: 01.01.2025
Zwangsversteigerungen (tvangssalg) werden in Norwegen meist durch das namsmannen oder das Amtsgericht angeordnet, wenn der Eigentümer seine Kreditraten nicht bedient. Potenzielle Käufer können sich bei der öffentlichen Ausschreibung melden oder an Auktionen teilnehmen. Der Erlös geht an die Gläubiger, primär die Bank. Es gibt ein Mindestgebot, oft basierend auf einer amtlichen Schätzung. Interessenten sollten das Objekt besichtigen, doch es herrscht kein klassisches 'Offenes Haus', und man kauft in der Regel die Immobilie 'as is' ohne umfassende Garantie. Wenn der Auktionserlös niedriger ist als die Schulden, haftet der Schuldner weiter für den Rest. Das Verfahren unterscheidet sich also vom freien Immobilienmarkt.