дата ответа: 05.11.2024
Hast du eine Reiserücktrittspolice, muss sie klar definieren, welche Gründe (z.B. Krankheit, Todesfall in Familie) zum Erstattungsanspruch führen. Lässt sich die Versicherung nicht ein, obwohl du ärztliche Bescheinigungen hast, solltest du formell widersprechen und alle Nachweise einreichen. Bleibt sie stur, kannst du den Finanzklagenemnda einschalten. Dort legt man argumentativ dar, warum dein Fall unter den versicherten Ereignissen liegt. Wenn die Versicherung fehlerhaft ablehnt, wird die Schlichtungsstelle zu deinen Gunsten entscheiden. Eventuell kannst du im extremen Fall klagen, aber meist klärt man es über die Beschwerdeinstanz, wenn du glaubhaft belegen kannst, dass deine Erkrankung den Reiseantritt unmöglich machte.