дата ответа: 02.12.2024
Trainer und Betreuer haben gegenüber Minderjährigen eine besondere Sorgfaltspflicht. Dies ergibt sich teils aus dem zivilrechtlichen Haftungsrecht (Erstatningsrett) und teils aus Richtlinien der Verbände. In Norwegen wird erwartet, dass Trainer die Risiken in ihrem Sport einschätzen und Vorkehrungen zur Sicherheit treffen, z.B. genug Aufsichtspersonen, sichere Trainingsbedingungen und klare Anweisungen. Kommt es zu einem Unfall und kann man dem Trainer grobe Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung nachweisen, haftet er oder der Verein zivilrechtlich auf Schadensersatz. Es gibt keine starren Regeln, wie viele Betreuer pro Kind anwesend sein müssen, aber die Verantwortung ist hoch. Gerade bei Auswärtsfahrten oder Trainingscamps müssen Trainer die Aufsicht kompetent organisieren, um Schaden zu vermeiden.