дата ответа: 28.11.2024
Wird ein Ehepartner inhaftiert, ändert sich nicht automatisch das Sorgerecht. Der andere Ehepartner trägt im Alltag die Verantwortung für Kinder. Besteht gemeinsames Sorgerecht, bleiben wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Praktisch ist der inhaftierte Elternteil stark eingeschränkt. Will man das Sorgerecht komplett allein übernehmen, müsste man ggf. gerichtlich beantragen, dass das Sorgerecht geändert wird. Oft spielen Faktoren wie die Dauer der Haftstrafe und das Kindeswohl eine Rolle. Was das Eheliche betrifft, kann Haft zu Spannungen führen, jedoch bleibt die Ehe rechtlich unberührt. Eine Scheidung wäre möglich, wenn man die entsprechenden Fristen einhält, aber Haft allein ist kein Sondergrund.