дата ответа: 14.11.2024
Bei gemeinsamen Sorgerecht in Norwegen sollen wesentliche Entscheidungen wie Auslandsreisen gemeinsam getroffen werden. Eine kurze Ferienreise ist üblicherweise unproblematisch, solange keine Gefahr besteht, dass man das Kind nicht zurückbringt. Bei längeren Auslandsaufenthalten oder Hochrisikoländern sollte man den anderen Elternteil informieren und eine schriftliche Zustimmung einholen. Passanträge erfordern oft die Unterschrift beider Sorgerechtsinhaber. Fliegt ein Elternteil ohne das Wissen oder gegen den Willen des anderen, kann das als Kindesentführung eingestuft werden, wenn der Verbleib ungewiss ist. Daher besser offen kommunizieren und idealerweise eine schriftliche Reisevereinbarung treffen.