дата ответа: 10.11.2024
Nach norwegischem Recht haftet man grundsätzlich für die eigenen Schulden, auch wenn man verheiratet ist. Hat jedoch der Kredit beiden Partnern genutzt (z.B. gemeinsamer Hauskredit), haften beide gemeinsam. Bei der Scheidung führt man ein Vermögensverzeichnis und verteilt das Nettovermögen. Schulden sind zunächst vom Eigentum abzuziehen. Eheliche Gemeinschaftsschulden mindern das gemeinsame Vermögen. Privatschulden eines Ehegatten werden diesem zugeordnet. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, kann ein Gericht oder ein Mediator klären, ob die Schuld wirklich 'gemeinsam' war. Wichtig sind Kreditverträge, Verwendungszweck und wer die Tilgungen geleistet hat.