dato for svaret: 17.12.2024
Liegt eine betriebliche Gruppenversicherung vor, musst du den Versicherer kontaktieren und deine Arbeitsunfähigkeit mit ärztlichen Unterlagen belegen. Verweigert die Versicherung die Auszahlung, begründet sie das meist mit Ausschlussklauseln oder Zweifel an der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit. Du kannst Widerspruch einlegen, ggf. ein neutrales medizinisches Gutachten fordern. Bleibt der Konflikt bestehen, sind Schlichtungsstellen wie der Finansklagenemnda zuständig. Manchmal ist auch dein Arbeitgeber involviert, falls es spezieller Regelungen im Kollektivvertrag gibt. Zeigt sich kein Einvernehmen, kann man vors Gericht ziehen, wobei zu klären ist, ob du oder dein Arbeitgeber den Prozess führt. Häufig kann jedoch eine außergerichtliche Lösung gefunden werden.