дата ответа: 14.12.2024
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Einmalzahlungen. Sie werden zusammen mit dem laufenden Entgelt abgerechnet und erhöhen oft die Steuerprogression. Es gibt keine generelle Steuerfreiheit, es sei denn, ein Tarifvertrag oder Gesetz regelt besonders. Auch beim Freibetrag für Sachbezüge gilt das nicht. Solche Sonderzahlungen werden also wie normales Gehalt besteuert, können aber via Fünftelregelung günstiger versteuert werden, wenn sie 'außerordentliche Einkünfte' darstellen. Das sollte man mit dem Lohnbüro oder einem Steuerberater klären.