дата ответа: 06.12.2024
Gemäß åndsverkloven entsteht das Urheberrecht an einem Musikwerk automatisch mit dessen Schöpfung, sofern es die nötige Schöpfungshöhe aufweist. Du musst nichts registrieren lassen; der Schutz greift sofort. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk zu vervielfältigen, aufzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung oder Kommerzialisierung ohne Erlaubnis ist eine Urheberrechtsverletzung. Die Schutzdauer in Norwegen beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Auch Texte (Songtexte) werden geschützt, sodass beide Rechte üblicherweise zusammen verwaltet werden. Verwertungsgesellschaften wie TONO übernehmen oft das Inkasso von Lizenzen, wenn Musik öffentlich aufgeführt oder gesendet wird. Nach Ablauf der 70-Jahresfrist fällt das Werk in die Gemeinfreiheit.