Welche besonderen Vorgaben betreffen Sportveranstaltungen im Winter?
- 08.01.2025
Z.B. beim Handball grobe Attacke.
Bei Verletzungen durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Schädiger grundsätzlich nach dem zivilen Schadensersatzrecht (skadeserstatningsloven). Der Geschädigte muss beweisen, dass das Foul oder die Aktion klar über die übliche Risikogrenze hinausging. Sport birgt an sich ein gewisses Verletzungsrisiko, doch ein rücksichtsloses Foul kann ein erstattungsfähiger Haftungsfall sein. Das Gericht oder die Schlichtungsstelle prüft, ob die Handlung 'über das normale Kampfspiel hinaus' ging. Bei Bestätigung gibt es Entschädigung für Heilungskosten, Einkommensausfall und eventuell Schmerzensgeld (oppreisning). Die Höhe richtet sich nach medizinischer Beeinträchtigung, Dauerschäden und bisherigen Urteilen. Gerade bei Kontaktsporten ist es nicht trivial, ob ein hartes Einsteigen schon grobe Fahrlässigkeit ist oder noch zum Sport gehört.