дата ответа: 23.12.2024
In Norwegen werden die staatlichen Renten (folketrygden) individuell erworben, unabhängig von særeie oder felleseie. Private Pensionssparverträge können jedoch dem særeie unterliegen, wenn so vereinbart. Das heißt, ein Ehepartner kann seine private Rentenversicherung ohne Teilung behalten, sofern sie im ektepakt als særeie definiert ist. Bei Scheidung fließt das nicht ins gemeinsame Vermögen ein. Die Betriebsrenten (tjenestepensjon) sind ebenfalls Individualansprüche. Zusammengefasst hat das eheliche Güterrecht kaum Auswirkungen auf die gesetzliche Rente, da diese personengebunden ist. Allerdings kann ein Partner bei wesentlich ungleichen Altersvorsorgen unter Umständen einen Ausgleich verlangen, wenn das Gesetz oder der Ehevertrag dies hergibt.