дата ответа: 16.12.2024
Die Schweigepflicht des medizinischen Personals ist in Helsepersonelloven § 21 ff. festgeschrieben. Sie verpflichtet Ärztinnen, Pfleger, Therapeuten und alle im Gesundheitswesen Tätigen, Stillschweigen über patientenbezogene Informationen zu bewahren. Verstöße können zu Disziplinarverfahren führen, bis hin zum Verlust der Approbation. Ausnahmen gelten nur mit Einwilligung des Patienten, bei akuter Gefahr (z.B. bei Meldung ans Gesundheitsamt) oder gesetzlicher Pflicht (z.B. Meldung bestimmter Infektionskrankheiten). Ansonsten darf man ohne ausdrückliche Einwilligung keinerlei intime Daten an Dritte weitergeben, auch nicht an Familienangehörige oder Bekannte des Patienten.