дата ответа: 19.11.2024
Das norwegische Wettbewerbsrecht verbietet zum einen Kartellabsprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken (z.B. Preisabsprachen, Kundenaufteilung). Das fällt unter das Kartellverbot. Zum anderen ist es Unternehmen, die bereits eine marktbeherrschende Stellung haben, untersagt, diese missbräuchlich auszunutzen (z.B. ruinöse Preisunterbietung, diskriminierende Lieferkonditionen). Diese beiden Grundpfeiler – Kartellverbot und Missbrauchsverbot – ergeben sich aus dem Konkurranseloven sowie aus EWR-Recht. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, und in schweren Fällen kann die Behörde auch Aufspaltung oder strukturelle Maßnahmen verordnen.