dato for svaret: 06.01.2025
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest, dass der Betriebsrat bei Fragen der Arbeitszeit, Einteilung und Lage der Schichten ein Mitbestimmungsrecht hat (§ 87 BetrVG). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat einbinden muss, wenn es um Schichtsysteme und deren Änderung geht. Der Betriebsrat kann unter anderem auf gerechte Verteilung achten, Gesundheitsschutzaspekte berücksichtigen und sicherstellen, dass keine Diskriminierung entsteht. Änderungen an Schichtplänen ohne vorherige Einigung mit dem Betriebsrat sind daher häufig unwirksam. Arbeitgeber und Betriebsrat schließen in der Regel eine Betriebsvereinbarung, die den Umgang mit Schichtplänen, Ankündigungsfristen und Ausgleichsregelungen regelt.