Gilt der Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
- 03.11.2024
Ich überlege, Elternzeit zu nehmen, aber mein Chef droht mit Kündigung und meint, das ginge nicht. Habe ich ein gesetzlich verbrieftes Recht?
Ja, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist klar geregelt, dass du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht auf Elternzeit hast, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Dein Arbeitgeber kann das nicht verweigern. Du musst die Elternzeit lediglich rechtzeitig beantragen (normalerweise sieben Wochen vor Beginn). Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Das heißt, dein Chef darf dir nicht aufgrund der Elternzeit kündigen und kann sich auch nicht 'rausreden', dass es betriebliche Gründe gäbe. Wenn er versucht, doch zu kündigen, wäre das unwirksam. Eventuell kann eine behördliche Zustimmung zur Kündigung in extremen Ausnahmefällen eingeholt werden, das kommt aber äußerst selten vor.
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