Dürfen Arbeitgeber Arbeitszeitkonten führen und Minus-Stunden anordnen?
- 17.11.2024
Mein Chef sagt, dass er auch bei unwirksamer Kündigung nicht mehr mit mir arbeiten will und er das vor Gericht regeln kann. Wie?
Wenn eine Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter. Der Arbeitgeber kann jedoch beim Gericht einen Auflösungsantrag (§ 9 KSchG) stellen, wenn die Fortsetzung der Beschäftigung für ihn unzumutbar ist. Dies setzt schwerwiegende Gründe voraus, etwa tiefes Zerwürfnis. Wird dem Antrag stattgegeben, wird das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer vom Gericht festgelegten Abfindung aufgelöst. Das ist eine Ausnahme, da normalerweise das Kündigungsschutzgesetz auf Erhalt des Arbeitsplatzes zielt.
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