dato for svaret: 23.12.2024
Nach norwegischem Wohnrecht (Husleieloven) ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben und diesen während der Mietdauer zu erhalten. Das bedeutet, dass zum Beispiel Heizung, Sanitäranlagen und elektrische Installationen funktionieren müssen, damit die Wohnung bewohnbar ist. Darüber hinaus trägt der Vermieter die Verantwortung für größere Instandhaltungsarbeiten, es sei denn, der Mietvertrag regelt Ausnahmen. Der Vermieter muss Mängel unverzüglich beheben und darf den Mieter nicht rechtswidrig benachteiligen (zum Beispiel durch plötzliche einseitige Änderung der Miete ohne gesetzliche Grundlage). Verletzt der Vermieter diese Pflichten, kann der Mieter Mietminderung, Reparaturkosten oder – bei gravierenden Fällen – sogar Vertragsauflösung verlangen.