dato for svaret: 28.10.2024
Üblicherweise dürfen Mieter ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters keine wesentlichen baulichen Veränderungen vornehmen, die den Zustand der Wohnung maßgeblich verändern. Kleinere Dekorationen wie Streichen in neutralen Farben sind häufig erlaubt, solange eine Rückbauverpflichtung besteht. Möchte man Einbauten installieren oder Wände versetzen, muss der Vermieter vorher schriftlich zustimmen. Husleieloven räumt dem Mieter zwar Gestaltungsfreiheiten ein, aber grundlegende Änderungen können bei Auszug rückgängig gemacht werden müssen, falls der Vermieter dies verlangt. Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter immer eine schriftliche Einigung erzielen.