dato for svaret: 09.12.2024
Das norwegische Recht gewährt unverheirateten Samboern nur sehr beschränkt Erbansprüche. Hat man keine Kinder, besteht kein gesetzliches Erbrecht. Mit gemeinsamen Kindern kann es ein gewisses gesetzliches Erbrecht (bis zu 4 G – Folketrygdens grunnbeløp) geben, sofern man mindestens 5 Jahre zusammengelebt hat. Ansonsten erben primär die Verwandten des Verstorbenen. Deshalb ist für Samboer oft ein Testament wichtig, um den Partner abzusichern. Ohne Testament und ohne Samboer-Vertrag kann man quasi leer ausgehen, es sei denn, die Kinder vertraglich oder testamentarisch geregelt haben. Das kann große finanzielle Probleme für den hinterbliebenen Partner auslösen.