Kann der Händler die Gewährleistung abwälzen und sagen: ‘Wenden Sie sich an den Hersteller’?
- 05.12.2024
Ich habe Küchenmöbel bestellt. Sie kommen zwei Monate später als verabredet, ohne Erklärung. Kann ich meinen Kauf stornieren oder Preisnachlass verlangen?
Laut forbrukerkjøpsloven ist der Händler verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern. Kommt es zur Verspätung, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, kannst du nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Außerdem könnte ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen, wenn dir Kosten entstanden sind (z.B. weil du provisorische Möbel mieten musstest). Einfach nur 'Pech gehabt' geht nicht: Der Händler muss sich um eine zügige Lieferung bemühen oder wenigstens kommunizieren, wann die Ware kommt. Verweigert er eine Lösung, kannst du den Vertrag kündigen und bekommst dein Geld zurück. Bei teuren Folgeschäden ist Schadensersatz möglich, wenn die Verspätung dem Händler zurechenbar ist.
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