dato for svaret: 22.12.2024
Bei einer Konzertabsage aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, hat der Verbraucher Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Selbst bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter) besteht meist ein Rückzahlungsanspruch, da du die versprochene Leistung (Konzert) nicht erhalten hast. Man kann nicht nur einen Gutschein oder Verschiebung aufzwingen, es sei denn, du stimmst dem freiwillig zu. Wer online gebucht hat, kann sich bei Problemen ans Forbrukerrådet wenden. Auch die norwegische Markedsføringsloven verlangt faire Konditionen. Zusatzkosten (z.B. Anreise, Hotel) werden nicht immer erstattet, nur wenn es in den AGB so vorgesehen ist. Oft muss jeder selbst das Reiserisiko tragen.