dato for svaret: 26.11.2024
Ja, das norwegische Zivilprozessrecht kennt Gruppenklagen (gruppesøksmål). Wenn eine Vielzahl Geschädigter durch identische oder ähnliche Umstände betroffen ist, kann eine Sammelklage eingereicht werden. Voraussetzungen sind u.a. dass es zweckmäßig ist und die Ansprüche wesentlich gleichartig sind. Oft initiiert der Forbrukerrådet eine solche Klage oder eine Verbraucherorganisation. Das Gericht prüft, ob die Gruppe homogen genug ist. Gewinnt die Gruppe, erhalten alle betroffenen Mitglieder einen Anspruch auf Entschädigung. Das erleichtert Verbrauchern, ihre Rechte durchzusetzen, ohne individuell klagen zu müssen.