dato for svaret: 11.12.2024
Nach norwegischem Recht benötigen Minderjährige unter 18 Jahren die Zustimmung der Eltern, um vollwertige Kaufverträge einzugehen. Kleine Alltagskäufe sind zwar erlaubt, aber teure oder ungewöhnliche Anschaffungen können unwirksam sein. Der Händler kann das Geld an dich oder dein Kind zurückerstatten, falls du den Kauf anfechtest und deutlich machst, dass du dem Geschäft nicht zugestimmt hast. Umgekehrt, wenn du es duldest, wird es wirksam. Steht der Händler auf Bezahlung, kannst du die Ungültigkeit (mangelnde Geschäftsfähigkeit) geltend machen, sofern es über ein 'Taschendgeldgeschäft' hinausgeht.