дата ответа: 22.12.2024
In Norwegen ist es traditionell die Generalversammlung (Generalforsamling), die Dividendenbeschlüsse fasst. In einem AS kann man jedoch durch Satzungsregel oder Beschluss der Hauptversammlung begrenzte Vollmachten an den Verwaltungsrat geben, kleinere Zwischendividenden während des Geschäftsjahres auszuschütten. Dieses muss jedoch im Rahmen der Gesellschaftsgesetze und Satzung liegen. Der styret darf also nicht eigenmächtig Dividenden verteilen, ohne dass es dafür eine Ermächtigung gibt. Grundsätzlich bleibt die Dividendenfestlegung ein Zuständigkeitsbereich der Aktionäre, die auf der Generalversammlung darüber entscheiden, sofern das nicht delegiert wurde.